Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LS KORROPOL GmbH
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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Anwendungsbereich
1.1 Für Verträge mit der Leichtbau-Systemtechnologien KORROPOL GmbH – im folgenden LSK genannt – gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen.
Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Anerkennung durch die LSK wirksam.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Mündliche Nebenabreden sollen schriftlich dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die LSK.
2. Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgte. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn die LKS sie schriftlicht bestätigt oder wenn sie dem Auftrag
durch Zusendung der Waren nachkommt.
2.2 Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Ausfüllen des Bestellformulars oder Bestätigung des Angebotes einerseits und schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Bestellung
durch die LSK.
2.3 Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus
Gründen, die die LSK nicht zu vertreten hat, so ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
2.4 Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die LSK dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen
insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko der LSK zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen
unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
2.5 Ersatzlieferungen sind zulässig, wenn ein bestimmter Artikel nicht lieferbar ist. Die LSK sendet dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz zu (Ersatzartikel). Bei Nichtgefallen kann ein
Ersatzartikel porto- und verpackungsfrei zurückgegeben werden.
2.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die LSK von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und
Versandkosten nur einmalig erhoben.
2.7 Auftragsbezogene Modelle, Werkzeuge, Formen und Hilfseinrichtungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Werkzeuge und Formen, die von der LSK selbst oder in ihrem Auftrag von Dritten gefertigt
werden, sind grundsätzlich Eigentum der LSK. Besitzt der Kunde Rechte an den Modelle, Werkzeuge, Formen und Hilfseinrichtungen (ganz oder teilweise) wird über deren Verbleib nach Abschluss des Auftrages
entschieden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Rohstoffpreisen, Frachten, Steuern, Kosten usw.; eine Veränderung dieser Faktoren bedingt u. U. eine Preisanpassung. Sollte
während der Laufzeit eines Vertrages eine allgemeine Erhöhung der Preise erfolgen, hat die LSK das Recht in Einverständnis mit dem Besteller den Vertrag zu verändern. Kommt das Einverständnis nicht zustande,
kann der Vertrag gelöst werden.
3.2 Die LSK ist nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen verpflichtet und nicht an Preise gebunden, die bei früheren Lieferungen vereinbart wurden.
3.3 Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der LSK zzgl. Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand.
3.4 Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet und ausgewiesen. Wird vom Auftraggeber kein Transportunternehmen benannt, veranlasst der Lieferant den Versand im
Namen des Auftraggebers. Die Transportkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
3.5 Die LSK liefert gegen Vorkasse oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens mit Auslieferung der
Ware fällig und spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen.
3.6 Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 30 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zahlen, wenn weder der Kunde noch die
LSK einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
3.7 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der LSK. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.
Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen
Sache auf die LSK. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für die LSK unentgeltlich mitverwahrt.
4. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
4.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der LSK aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen der LSK Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Schutzrechte
Sofern die LSK Teile nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Kunden zu fertigen hat, haftet der Kunde dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
6. Zulieferteile
Wird mit dem Kunden die Zulieferung von Teilen und Baugruppen vereinbart, so sind diese frei Firmensitz der LSK mit einer angemessenen Zuschlagmenge rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.
7. Gewährleistung
7.1 Waren mit besonderen Gütevorschriften müssen nach der getroffenen Vereinbarung am Firmensitz der LSK abgenommen werden. Zur Abnahme wird der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich
aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, gelten die Erzeugnisse mit Verlassen des Werkes als abgenommen.
7.2. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Die Haftung für Mängelrügen erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende
Fehlerfreiheit der konstruktiven Ausführung und fachgerechten Herstellung.
7.3 Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach Wahl der LSK auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit
solchen vom Hersteller versehen worden sind.
7.4 Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt
mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
7.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung
und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, die LSK haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt
nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.6 Die Haftung der LSK ist – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – begrenzt auf den Wert der gelieferten Waren
8. Gefahrenübergang
Mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr an den Kunden über, gleich ob unfreie oder freie Lieferung vereinbart ist. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung der Absendung geht die Gefahr mit der
Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Spediteur geltend zu machen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung der LSK zustehenden Ansprüche bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum der LSK. Gehen Lieferungen oder Leistungen vor Begleichung des
Rechnungsbetrages in Lieferungen und/oder Leistungen Dritter ein, so erwirbt die LSK auch daran Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware an die LSK ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der
Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
11. Erfüllungsort
11.1 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der LSK vereinbart.
11.2 Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Für alle Bestellungen für die Leichtbau-Systemtechnologien KORROPOL GmbH – im folgenden LSK genannt – gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung
solcher Bedingungen.
1.2 Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
1.3 Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes
vereinbart wurde.
2. Lieferung und Versand
2.1 Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung der LSK zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.
2.2 Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der LSK und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der
LSK angegeben.
2.3 Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
3. Lieferfristen, Liefertermine
3.1 Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.
3.2 Die LSK ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden
oder bei Dritten einzulagern.
4. Qualität und Abnahme
4.1 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware unterbreiteten Pflichtenheften, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht.
4.2 Die LSK behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der
Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der
verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
4.3 Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
4.4 Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende
Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der LSK zugute.
5.2 Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
5.3 Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels berechtigt die LSK, die Zahlung bis zur
Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.
6. Aufrechnung und Abtretung
6.1 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
6.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die LSK ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt die LSK auf erstes Anfordern
von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert
das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 12 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.
7.3 Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl durch LSK kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder
den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist die LSK - nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer - berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder
durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in
der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist LSK berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben
oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.
7.4 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung
hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrecht zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer
durch die LSK erfolgen.
8. Informationen und Daten
Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die die LSK dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen
haben, bleiben deren Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
9. Schutzrechte Dritter
Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die LSK
dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im
Zusammenhang stehenden Leistung frei.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.
11. Erfüllungsort
11.1 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der LSK vereinbart.
11.2 Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

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